Kärntner fing Hecht in der Schonzeit: Vier Monate bedingt
Weil er während der Schonzeit einen Hecht geangelt hat, ist am Mittwoch ein 27-jähriger Kärntner am Landesgericht Klagenfurt zu vier Monaten bedingter Haft verurteilt worden. Der zwei Mal wegen Vermögensdelikten einschlägig vorbestrafte Mann bekannte sich vor Gericht schuldig - ihm hatten bis zu drei Jahre Haft gedroht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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