Verletzung bei "Bier-Wanderung" mit Kollegen kein Arbeitsunfall
Wenn jemand aus einer Firma an der Wanderung eines Sportvereins mit Bierausschank teilnimmt und sich dabei verletzt, ist dies laut einer Entscheidung des Gerichts in Darmstadt kein Arbeitsunfall - selbst wenn Arbeitskollegen mit dabei waren.