Roland Düringers Liste GILT könnte ihren Spitzenkandidaten nicht austauschen: Die Bundesliste kann nicht mehr geändert werden, wenn sie bei der Bundeswahlbehörde liegt. Auch eine Nachnominierung etwa für einen verstorbenen Kandidaten ist nicht möglich. Denkbar wäre allenfalls eine - rechtlich aber unwirksame - Mandatsverzichtserklärung eines Kandidaten.