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Vertauschte Babys: OLG wies Schadensersatz an Familie ab

Im Fall der vermutlich vertauschten Babys am Grazer LKH hat es nun seitens des Oberlandesgerichts eine Entscheidung gegeben: Der in erster Instanz bestätigte Anspruch auf Schadensersatz in der Höhe von 90.000 Euro für die Familie wurde abgewiesen, die Krankenanstaltengesellschaft (KAGes) muss aber die Adoptionskosten zahlen, teilte der Anwalt der Kläger, Gunther Ledolter, Montagabend mit.

© APA (AFP)