Kleine Zeitung als bevorzugte Google-Quelle hinzufügen. Gesundheit & Fitness Frau muss Pflegegeld als Eigeneinkommen rechnenEine unterhaltspflichtige Mutter, die aufgrund der Betreuung ihres zweiten Ehemanns keinen Job ausüben kann, muss sich das Pflegegeld als Eigeneinkommen anrechnen lassen.vor 9 Jahren28. August 2017 um 15:04SteiermarkChronik