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© Illustration: Sinisa PismestrovicWäscheaufhängen in der Wohnung gilt als normale Benützung und kann nicht verboten werden
Im Zweifel ist der Mieter nicht schuldig
Was tun, wenn der Schimmel blüht? Der Wohnrechtsexperte erklärt, unter welchen Bedingungen ein Mieter für Schimmelschäden haftbar gemacht werden kann.
