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Wenn der große Bruder über die Hecke linst

Die Überwachung eines Grundstücks mit einer Videokamera ist nicht grundsätzlich verboten. Betroffene und involvierte Anrainer haben aber ein Auskunftsrecht.

Es ist sehr unangenehm, wenn man sich überwacht fühlt!
© (c) Sinisa Pismestrovic
Es ist sehr unangenehm, wenn man sich überwacht fühlt!
PETER FILZWIESER