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Fremdenrechtspaket muss neu beschlossen werden
Das Fremdenrechtspaket muss noch einmal beschlossen werden. Grund ist ein Formalfehler. Denn die Beschlussausfertigung des Nationalrats weicht in drei Punkten vom Gesetzesbeschluss des Nationalrats ab. Es wurde dadurch ein Gesetzestext kundgemacht, der nicht vollinhaltlich dem Beschluss des Nationalrats entspricht.