Der wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung rechtskräftig verurteilte Gottfried Küssel erhält die von der Justiz bei seiner Verhaftung beschlagnahmten NS-Devotionalien zurück - darunter eine bronzene Hitlerbüste und einschlägige Literatur. Das hat das Oberlandesgericht Wien entschieden. Grund für die Rückgabe ist ein Verfahrensfehler des Erstgerichts bei Küssels Verurteilung 2013.