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Mutter wollte eigene Kinder tot sehen - Bedingte Einweisung
Ein Geschworenensenat am Landesgericht Klagenfurt hat am Dienstagabend über den Fall einer 33 Jahre alten Kärntnerin entschieden, die ihre Mutter angestiftet hatte, ihre drei Kinder zu töten. Einstimmig entschieden die Geschworenen, dass eine Bestimmung zum Mord vorliege. Sie sprachen eine bedingte Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher aus. Die Probezeit beträgt zehn Jahre.