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Polizei lockert Richtlinien zum Erscheinungsbild für Beamte

Auch die Polizei wird toleranter, wenn es um das Erscheinungsbild ihrer Beamten geht. Ab sofort ist geregelt, was erlaubt ist. Tattoos und Piercings sind erlaubt, so lange sie nicht sichtbar sind. Haare und Bart dürfen die Uniform nicht verdecken.

Bisher war von den Beamten nur allgemein ein gepflegtes Auftreten verlangt worden
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Bisher war von den Beamten nur allgemein ein gepflegtes Auftreten verlangt worden