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VfGH bestätigt Enteignung des Hitler Hauses in Braunau

Die Enteignung des Geburtshauses von Adolf Hitler in Braunau ist nicht verfassungswidrig, hat der Verfassungsgerichtshof entschieden. Das Höchstgericht wies damit den Antrag der früheren Eigentümerin ab, wie VfGH-Präsident Gerhart Holzinger am Freitag verkündete. Nur die Enteignung stelle die volle Verfügungsgewalt der Republik sicher.

© APA