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Presserat: "Krone" und "Kurier" verletzten Identitätsschutz
"Kronen Zeitung" und "Kurier" haben mit mehreren Berichten über einen Angeklagten den Identitätsschutz verletzt, indem sie seinen vollen Namen nannten. Das hat der Senat 3 des Presserats in einer aktuellen Entscheidung festgestellt, die am Freitag veröffentlicht wurde. In dem Fall ging es um einen steirischen Arzt, der wegen Misshandlung seiner Kinder angeklagt ist.