Die Zivilklage der Künstleragentin Marika Lichter gegen Jazz Gitti auf Honorarzahlung für den Erstkontakt zur Teilnahme an den "Dancing Stars 2016" des ORF ist am Montag am Gericht in Korneuburg abgewiesen worden. Grundsätzlich habe es eine Vermittlungstätigkeit von Frau Lichter gegeben, verwies der Richter auf das Jahr 2011. Für 2016 sei das aber nicht ausreichend bewiesen.
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