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Zwei Jahre teilbedingte Haft für Syrienheimkehrer
Am Landesgericht Feldkirch musste sich am Dienstag ein 24-jähriger Tschetschene wegen der Verbrechen der terroristischen Vereinigung sowie der Ausbildung für terroristische Zwecke verantworten. Der Syrienheimkehrer wurde von einem Schöffensenat zu 24 Monaten teilbedingter Haft verurteilt, acht Monate davon muss er im Gefängnis verbringen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.