Haft für Mutter, die sich nicht um verbrühtes Kind kümmerte
Das Bezirksgericht Vöcklabruck hat eine Mutter, die sich nicht um ihren verbührten kleinen Sohn gekümmert hat, zu vier Wochen bedingter Haft verurteilt. Der Zweijährige hatte sich mit kochendem Wasser Kopf und Oberkörper verbrüht, dabei wurden 70 Prozent der Haut verletzt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, berichteten das "Neue Volksblatt und die "Kronen Zeitung" am Donnerstag.