NS-Devotionalien im Wohnzimmer: Bedingte Haft für 37-Jährigen
Ein 37-Jähriger, der laut Anklage NS-Devotionalien zuhause deutlich sichtbar aufgestellt hatte, wurde am Landesgericht Korneuburg schuldig gesprochen. Er wurde zu einem Jahr Freiheitsstrafe, bedingt auf drei Jahre, verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.