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Bedingte Haft für NS-Devotionalien im Wohnzimmer
Ein 37-Jähriger, der laut Anklage NS-Devotionalien zuhause deutlich sichtbar aufgestellt hatte und zwei einschlägige Tattoos am Oberarm trug, ist am Landesgericht Korneuburg am Mittwoch nach dem Verbotsgesetz schuldig gesprochen worden. Er wurde wegen nationalsozialistischer Betätigung zu einem Jahr Freiheitsstrafe, bedingt auf drei Jahre, verurteilt.