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32-jähriger in Vorarlberg wegen Wiederbetätigung verurteilt
Wegen Wiederbetätigung ist ein 32-jähriger Deutscher am Freitag am Landesgericht Feldkirch zu einer bedingten Haftstrafe von zwölf Monaten sowie einer unbedingten Geldstrafe in Höhe von 1.440 Euro verurteilt worden. Der Mann hat über Jahre hinweg gegen das Verbotsgesetz verstoßen - aus Unbedachtheit, wie er vor Gericht beteuerte. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.