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Höchstgericht bestätigt: Koralm-Speicher braucht UVP

Jetzt ist es fix: Das geplante Pumpspeicherkraftwerk auf der steirischen Seite der Koralm darf nur gebaut werden, wenn davor eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt wird. Landesbehörde hatte zuvor anders entschieden.

So soll nach Vorstellung der Projektwerber der obere der beiden Speicherseen aussehen
© Koralm-Kraft
So soll nach Vorstellung der Projektwerber der obere der beiden Speicherseen aussehen
Günter Pilch
Redakteur Bundesland Steiermark / Umwelt