Keine illegalen Doppelstaatsbürger auf "Wählerlisten" belegt
Die auf den kursierenden Listen mit angeblich türkischen Wahlberechtigten in Österreich auffindbaren Bezirksräte sind laut bisherigem Informationsstand entweder keine Doppelstaatsbürger oder besitzen die Doppelstaatsbürgerschaft legal. Worum es sich bei den auf den Listen Genannten handelt, war auch am Donnerstag weiterhin unklar, ein zwingender Hinweis auf eine Wahlberechtigung ergibt sich nicht.
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