Das Oberlandesgericht (OLG) Wien hat die Anklage gegen Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser und andere in der Causa Buwog-Provision und Provision beim Linzer Terminal Tower genehmigt und die Anklageeinsprüche abgewiesen. Dies teilte das OLG Wien am Donnerstag mit. Damit ist der Weg frei zu einem Prozess vor einem Schöffengericht, bestätigte OLG-Sprecher Reinhard Hinger gegenüber der APA.
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