Kleine Zeitung als bevorzugte Google-Quelle hinzufügen. Chronik Ihre Rechte: Schadenersatz, Erfrischungen und HotelübernachtungWenn eine Fluggesellschaft absehen kann, dass sie nicht alle Kunden befördern kann, muss sie zunächst nach Freiwilligen suchen, die vom Flug zurücktreten. © APA/dpa/Arne Dedertvor 9 Jahren11. April 2017 um 13:30Steiermark