Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP) hat am Freitag an die Oberstaatsanwaltschaften den Erlass übermittelt, mit dem klargestellt wird, in welchem Umfang die Fußfessel für Gefährder - aufgrund der bestehenden Rechtslage - eingesetzt werden kann. Die Fußfessel kann demnach nicht als gelinderes Mittel zur Überwachung von Gefährdern verwendet werden, sondern nur als Alternative zur U-Haft.