„Die Bauarbeiten wurden nicht eingestellt“, sagt der Bauträger einer Wohnanlage in Döbriach. Die BH beruft sich auf mündlichen Bescheid, weil Gefahr in Verzug herrschte.
Angrenzend an die Bungalow-Siedlung wurde der Aushub für die Tiefgarage gemacht. In der Baugrube sammelte sich Grundwasser. Für das sachgemäße Abpumpen ist eine wasserrechtliche Bewilligung erforderlich