Kleine Zeitung als bevorzugte Google-Quelle hinzufügen.

Annahme von Gutschein sechs Monate nach Ausstellung veweigert

Autoreiniger verweigerte die Annahme und will selbst bestimmen, wie lange Gutschein gültig ist. Interventionen waren erfolglos, die Leistung wird jetzt eingeklagt.

AK-Konsumentenschützer Guido Zeilinger: "Fristen sind im Konsumentenschutzgesetz geregelt"
© Andreas Schöberl
AK-Konsumentenschützer Guido Zeilinger: "Fristen sind im Konsumentenschutzgesetz geregelt"
Ute Groß