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Kindergarten-Betreiber bleibt wegen Untreue-Verdachts in Haft
Als Haftgründe wurden von der Justiz weiterhin Flucht-, Verdunkelungs- und Tatbegehungsgefahr angenommen.

Als Haftgründe wurden von der Justiz weiterhin Flucht-, Verdunkelungs- und Tatbegehungsgefahr angenommen.
