Ein 24-jähriger Salzburger ist am Mittwoch bei einem Prozess in Salzburg wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung nach dem Verbotsgesetz Paragraf 3g und wegen Verhetzung zu einer bedingten Freiheitsstrafe von drei Monaten nicht rechtskräftig verurteilt worden. Der Angeklagte soll im Internet auf Facebook einschlägige Kommentare wie "vergast das Gsindl" und "Adi soll säubern" gepostet haben.
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