Eltern sollen sich künftig aussuchen können, ob für die Schulpflicht der tatsächliche Geburtstag ihres Kindes oder - bei früherer Geburt - der laut Mutter-Kind-Pass errechnete Geburtstermin herangezogen werden soll. Das sieht eine im Schulautonomie-Paket der Regierung verankerte Nebenbestimmung vor. So sollen etwa als Frühchen geborene Kinder später eingeschult werden können.
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