Ein richtungweisendes Urteil fällte der Oberste Gerichtshof in Bezug auf die geschädigten Anleger im AvW-Skandal. Ein Opfer, das die Raiffeisen Bezirksbank Klagenfurt haftbar machen wollte, blitzte beim OGH ab. Die RBB habe ihre Pflichten als Depotbank nicht verletzt.
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