Festplattenabgabe: OGH sieht Amazon in der Pflicht
Im langjährigen Streit um die Speichermedienvergütung, auch als Festplattenabgabe bekannt, hat der Onlinehändler Amazon eine Niederlage einstecken müssen. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat demnach entschieden, dass Amazon "zur Rechnungslegung und Zahlung" verpflichtet sei, wie die Verwertungsgesellschaft Austro Mechana am Mittwochabend mitteilte.
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