Unternehmen dürfen ihren Arbeitnehmerinnen das Tragen eines islamischen Kopftuchs verbieten. Dies hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Dienstag in Luxemburg entschieden. Allerdings müsse es dafür eine allgemeine unternehmensinterne Regel geben, die nicht diskriminierend sei und das Tragen aller politischen, weltanschaulichen oder religiösen Zeichen betreffe.
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