Das Bezirksgericht Judenburg hatte einen einmaligen Fall zu verhandeln: Betreiber einer Autowaschanlage in Fohnsdorf klagte Kunden, weil dieser ein Mistsackerl auf einen vollen Mülleimer hängte. Die Richterin ließ keinen Zweifel daran, dass sie hier keine Besitzstörung erkennt.
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