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Internet-Bewertung: Zahnarzt bekam einen Fünfer

Arzt verklagte Betreiberin der Plattform, bekam aber nicht recht. Laut Urteil ist diese nicht grundsätzlich verpflichtet, Beiträge auf Rechtmäßigkeit zu prüfen.

Bewertungen im Internet müssen nicht generell überprüft werden.
© Illustration: Sinisa Pismestrovic
Bewertungen im Internet müssen nicht generell überprüft werden.
PETER FILZWIESER