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Des Jägers Freud ist der Anrainer Leid

Auf die Landesgesetze kommt es an, ob ein Jagdsitz errichtet werden darf. In Kärnten kann die Behörde sogar über den Kopf des Grundbesitzers hinweg entscheiden.

Auch wenn der Jagdsitz ohne Erlaubnis aufgestellt wurde, empfiehlt es sich nicht, beim Entfernen selbst Hand anzulegen
© Illustration: Sinisa Pismestrovic
Auch wenn der Jagdsitz ohne Erlaubnis aufgestellt wurde, empfiehlt es sich nicht, beim Entfernen selbst Hand anzulegen
PETER FILZWIESER