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© (c) Astrid Gast - FotoliaAchtung Glatteis: Sturzgefahr
Zu spät wegen Glatteis: Kein Entlassungsgrund
"Wer wegen der Eiseskälte zu spät zur Arbeit kommt, darf aus diesem Grund nicht entlassen werden!", erklären die Experten der Arbeiterkammer.
