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Europäischer Gerichtshof: Kein Asyl für Terror-Unterstützer
Der Europäische Gerichtshof hat die Abweisung der Asylanträge von Flüchtlingen erleichtert, die sich für terroristische Gruppierungen engagiert haben. Dabei spiele es keine Rolle, ob der Antragsteller lediglich logistisch tätig gewesen sei, heißt es in dem Urteil. Die Richter wiesen damit die Klage eines Marokkaners zurück, der die Ablehnung seines Asylantrags in Belgien nicht hinnehmen wollte.