Lebenslange Haft für Explosion am Hohen Markt bestätigt
Der OGH fand keine Nichtigkeitsgründe. Die Höchststrafe wurde wegen "besonders ausgeprägter Schuld" verhängt. Die Nachbarin des Mannes, eine 23-jährige Studentin, war unter einer eingestürzten Wand ums Leben gekommen.
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