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VwGH bestätigt: Privatperson darf keinen Radpanzer besitzen

Eine Privatperson, die eine Ausnahmebewilligung zum Erwerb, Besitz und Führen eines Radpanzers erhalten wollte, ist endgültig am Verwaltungsgerichtshof (VwGH) gescheitert. Der Oldtimer-Fan wollte mit seinem sieben Tonnen schweren Aufklärungspanzer aus den 1960er-Jahren auf seinem Grund und - wenn möglich - auch auf der Straße fahren.

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