Eine Privatperson, die eine Ausnahmebewilligung zum Erwerb, Besitz und Führen eines Radpanzers erhalten wollte, ist endgültig am Verwaltungsgerichtshof (VwGH) gescheitert. Der Oldtimer-Fan wollte mit seinem sieben Tonnen schweren Aufklärungspanzer aus den 1960er-Jahren auf seinem Grund und - wenn möglich - auch auf der Straße fahren.