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Münchner Hauptbahnhof: Alkoholverbot tritt in Kraft

Ab Mittwoch ist zwischen 22.00 Uhr und 6.00 Uhr das Mitführen und der Verzehr von Alkohol im öffentlichen Raum verboten. Bei Verstößen drohen Geldstrafen.

Wer gegen das nächtliche Alkoholverbot verstößt, wird zur Kasse gebeten
© APA/dpa
Wer gegen das nächtliche Alkoholverbot verstößt, wird zur Kasse gebeten