Kleine Zeitung als bevorzugte Google-Quelle hinzufügen. Wohnen Bei einem Schaden haftet der GastwirtDas Auto eines Gastes wurde auf dem Hotelparkplatz von unbekannten Tätern beschädigt. Weil keine Anzeige erfolgte, ist die Ersatzleistung durch das Hotel fraglich. © Illustration: Sinisa PismestrovicEine Haftung bei Schäden auf dem Hotelparkplatz besteht, aber Voraussetzung ist eine AnzeigePETER FILZWIESERvor 7 Jahren19. Dezember 2019 um 10:38