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Gartenzwerge sind auf Häusern nicht immer erlaubt

Gartenzwerge können laut einem Gerichtsentscheid in Deutschland das historische Erscheinungsbild denkmalgeschützter Gebäude schädigen. Daher darf in solchen Fällen ein Gartenzwerg nicht ohne Erlaubnis der zuständigen Behörde aufgestellt werden.