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Digitaler Türspion bespitzelt die Nachbarn

Werden mit einer Kamera in einem Wohnhaus gemeinsam benützte Flächen überwacht, darf diese ohne Zustimmung der Mitbewohner nicht angebracht werden.

http://www.argedaten.at/php/cms_monitor.php?q=AD-NEWS-LAST
© Illustration: Sinisa Pismestrovic
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PETER FILZWIESER