Kleine Zeitung als bevorzugte Google-Quelle hinzufügen. Wohnen Rückschlag für VerbraucherschutzNach einer Entscheidung des EuGH sind Verträge nach dem Recht jenes Staates zu beurteilen, in dem der Unternehmer seinen Sitz hat. Nur zwingende Verbraucherschutzbestimmungen bleiben anwendbar. © (c) Gina Sanders - Fotolia (Erwin Wodicka)Justizia hat sich gegen die Konsumenten entschiedenvor 7 Jahren19. Dezember 2019 um 10:39