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Rückschlag für Verbraucherschutz

Nach einer Entscheidung des EuGH sind Verträge nach dem Recht jenes Staates zu beurteilen, in dem der Unternehmer seinen Sitz hat. Nur zwingende Verbraucherschutzbestimmungen bleiben anwendbar.

Justizia hat sich gegen die Konsumenten entschieden
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Justizia hat sich gegen die Konsumenten entschieden