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Der Zutritt ist verboten, aber das Baden erlaubt

In öffentlichen Seen darf man grundsätzlich baden – sofern man ohne Gesetzesübertretung zum Wasser gelangt. Viele Kärntner Gemeinden fürchten aber, dass sie bei Unfällen haften, und verordnen Verbote.

Eigentlich ein Widerspruch: Park ist öffentlich, Baden verboten. Aber Vorsicht: Naturschutzgesetz verbietet Betreten von in Schilfgürteln
© Helmuth Weichselbraun
Eigentlich ein Widerspruch: Park ist öffentlich, Baden verboten. Aber Vorsicht: Naturschutzgesetz verbietet Betreten von in Schilfgürteln