Kleine Zeitung als bevorzugte Google-Quelle hinzufügen. Chronik Der Zutritt ist verboten, aber das Baden erlaubtIn öffentlichen Seen darf man grundsätzlich baden – sofern man ohne Gesetzesübertretung zum Wasser gelangt. Viele Kärntner Gemeinden fürchten aber, dass sie bei Unfällen haften, und verordnen Verbote. © Helmuth WeichselbraunEigentlich ein Widerspruch: Park ist öffentlich, Baden verboten. Aber Vorsicht: Naturschutzgesetz verbietet Betreten von in Schilfgürtelnvor 10 Jahren5. Juli 2016 um 15:09Klagenfurt LandVillach Land +1Villach