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Kein Pardon für psychisch kranke Studentin

Eine junge Frau wurde psychisch schwer krank und musste ihr Studium aufgeben; jetzt muss sie fast 3000 Euro Studienbeihilfe zurückzahlen. Von Peter Filzwieser

Studienbeihilfe muss zurückgezahlt werden; Gesetz sieht keine Ausnahme vor
© Illustration: Sinisa Pismestrovic
Studienbeihilfe muss zurückgezahlt werden; Gesetz sieht keine Ausnahme vor
PETER FILZWIESER