Kleine Zeitung als bevorzugte Google-Quelle hinzufügen. Chronik Diese Kostüme sind zu Fasching tabu Beim Verstoß gegen gesetzlich verbotene Verkleidungen oder Verletzung des "öffentlichen Anstands" können Strafen bis zu 2.000 Euro drohen. Welche Kostümierungen nicht getragen werden dürfen! © (c) Elnur - Fotolia (Elnur Amikishiyev)vor 11 Jahren20. Jänner 2016 um 10:42Steiermark