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Kulm: Entscheidung im Gipfelstreit

Oberster Gerichtshof in Wien hat entschieden: Alle Sperrvorrichtungen am oststeirischen Kulm sind vom Besitzer zu beseitigen.

Die Besucher des Kulms müssen sich nicht mehr mit dem Blick von unten zufrieden geben. Es steht fest: Wanderwege, Kreuzweg und die Kapelle zu Mariabrunn sind wieder begehbar
© KK
Die Besucher des Kulms müssen sich nicht mehr mit dem Blick von unten zufrieden geben. Es steht fest: Wanderwege, Kreuzweg und die Kapelle zu Mariabrunn sind wieder begehbar