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Irrtümlich falsche Vignette abgekratzt

Fataler Irrtum mit anschließender Kurzschlusshandlung; um Ersatz zu bekommen, muss versehentlich entwertete Vignette vorgelegt werden. Von Peter Filzwieser

Vorsicht beim Aufräumen der alten Vignetten
© Illustration: Sinisa Pismestrovic
Vorsicht beim Aufräumen der alten Vignetten
PETER FILZWIESER