Kleine Zeitung als bevorzugte Google-Quelle hinzufügen. Mobilität Irrtümlich falsche Vignette abgekratztFataler Irrtum mit anschließender Kurzschlusshandlung; um Ersatz zu bekommen, muss versehentlich entwertete Vignette vorgelegt werden. Von Peter Filzwieser © Illustration: Sinisa PismestrovicVorsicht beim Aufräumen der alten VignettenPETER FILZWIESERvor 11 Jahren13. Juli 2015 um 08:51