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Alkolenker: Keine Mitwisser-Strafe
Es bseteht keine Pflicht, Alkolenker vom Fahren abzuhalten. Das Mitfahren mit einem alkoholisierten Lenker mit Unfall zur Folge wird aber geahndet.

Es bseteht keine Pflicht, Alkolenker vom Fahren abzuhalten. Das Mitfahren mit einem alkoholisierten Lenker mit Unfall zur Folge wird aber geahndet.
